Corona Überbrückungshilfen

Bis zum 31.03.2021 können noch Anträge für die Corona-Überbrückungshilfe II. und bis zum 30.04.2021 für November- und Dezemberhilfe gestellt werden. Sie sind sich unsicher, ob Sie hierfür antragsberechtigt sind? Sie möchten, dass wir für Sie die Anträge beantragen?

Melden Sie sich bei uns, wir können Ihnen weiterhelfen unter der Telefonnummer: 0234 – 976 473 0 oder via Mail an: kanzlei@sievers-co.de

Ihre Sievers & Co Steuerberatung